Flüchtlinge werden zu einem Problem für die Bundesländer und Kommunen. Konflikte zwischen "Staat" und Kirchengemeinden wegen Kirchenasyl. Zunehmende Fremdenfeindlichkeit.
Warum gilt hier nicht das Verursacherprinzip? Stellt den amerikanischen Aggressoren alle Kosten in Rechnungen die sich aus der Flüchtlingsproblematik ergeben. Werden die im Mittelmeer Ertrinkenden als Kollateralschaden gezählt?
In Fragen des Kirchenasyl stellen sich einzelne Kirchengemeinden offen gegen die geltenden Gesetze. Es kann einem Ortspfarrer, einem Presbyterium nicht eine Stellung über dem Gesetz eingeräumt werden. Es gibt eine Regelung über die Gewährung von Asyl. Diese gilt ausnahmslos für alle Asylbewerber. natürlich fehlt in der Bundesrepublik eine stringente Einwanderungs-, Zuwanderungs- sowie Asylregelung. Dafür sich einzusetzen und für eine Änderung zu kämpfen ist legitim. Eine Individuallösung über das Kirchenasyl ist willkürlich und in einem Rechtsstaat nicht zu dulden.
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